Bezirksgericht Uster spricht Tubaspieler Puricelli frei – Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Bezirksgericht Uster hat den Tubaspieler Bruno Puricelli am Dienstag freigesprochen. Es stufte seine zwölf Auftritte im Freien als geringfügige Störung ein. Der Streit mit der Gemeinde Maur ZH um das Musizierverbot auf öffentlichem Grund geht weiter.
Puricelli hatte vor Gericht einen Freispruch und eine Lärmmessung gefordert. Das Gericht lehnte den Antrag auf Lärmmessung ab. Die Lautstärke allein sei nicht massgebend für die Zumutbarkeit, sagte die Richterin. Puricelli verwies auf eine eigene Messung mit der Suva: «Ein Traktor und ein Specht wurden erfasst – meine Tuba nicht.» Er habe nie gegen die Polizeiverordnung verstossen.
Im Strafbefehl ist der Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 24. März 2026 angegeben. Puricelli musizierte in dieser Zeit zwölfmal im Freien, fünfmal rückte die Polizei aus. Gespielt habe er immer vor dem Schützenhaus. Der 71-Jährige, früher Präsident der Musikgesellschaft Maur, sagte, es beschwere sich immer nur eine Nachbarin. Der Ärger gehe auf eine Anwohnerin in einem neuen Haus zurück.
Die Richterin bewertete die zwölf Auftritte als geringfügige Störung. «Das ist nicht unzumutbar», hielt sie fest. Es fehlten ausreichende Belege für Dauer und Intensität der Lärmbelästigung. «Viele sind mit diesem eigentlich vermeidbaren Konflikt beschäftigt», sagte sie und plädierte für mehr Kompromissbereitschaft.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Maur hatte Puricelli das Musizieren auf öffentlichem Grund untersagt. Gegen diese Verfügung wehrt sich Puricelli vor dem Bezirksrat. Der Auftritt am 1. August vor dem Schützenhaus, bei dem er den Schweizer Psalm spielte, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Puricelli zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: «Ich bin erleichtert.» Gegenüber einem Kollegen aus der lokalen Brass Band sagte er: «Jetzt können wir dann wieder über etwas anderes sprechen.»
Quellen
Nau.ch: Freispruch in der Tuba-Krise! Musiker: «Bin erleichtert»
blue News: Mann (71) spielt draussen Tuba, Nachbarn rufen die Polizei – jetzt ist das Urteil da
Tages-Anzeiger: «Unzumutbarer Lärm»: Er spielte am 1. August die Schweizer Hymne – bis die Polizei seine Tuba mitnahm
NZZ: Ein Tubaspieler steht vor Gericht, weil er während Monaten im Freien geübt hat – und damit unzumutbaren Lärm verursachte, wie manche reklamierten
Nau.ch: Tubaspieler fordert vor Zürcher Gericht Lärmmessung
blue News: Tubaspieler fordert vor Zürcher Gericht Lärmmessung
blue News: Tubaspieler fordert Freispruch vor Bezirksgericht Uster ZH
blue News: Bezirksgericht Uster ZH spricht Tubaspieler frei