Eiskunstläufer für drei Jahre gesperrt, weil er minderjährige Partnerin misshandelte
Das Schweizer Sportgericht hat einen Eiskunstläufer für drei Jahre gesperrt. Es befand ihn für schuldig, seine minderjährige Eistanzpartnerin sexuell und psychisch misshandelt zu haben.
Die Verstösse ereigneten sich laut der Stiftung Swiss Sport Integrity zwischen Dezember 2022 und Juli 2024. Die Stiftung, die sich für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Sport einsetzt, teilte den Fall am Mittwoch mit. Laut Urteil belästigte der Athlet seine Partnerin, beging sexuelle Übergriffe und konfrontierte sie mit pornografischem Material. Zudem demütigte und beschimpfte er sie während des Trainings vor anderen. Das Gericht hielt die Aussagen des Opfers für glaubwürdig und stellte mehrere Verstösse gegen die Ethikrichtlinien fest.
Der Fall wurde im September 2024 der Stiftung gemeldet, die daraufhin eine Untersuchung einleitete und vorläufige Massnahmen gegen den Athleten erliess. Nach weiteren Ermittlungen wurde er im Dezember 2025 an das Sportgericht verwiesen.
Neben der Sperre von drei Jahren darf der Eiskunstläufer während dieser Zeit keine Minderjährigen unterrichten oder trainieren und nicht an Trainingseinheiten mit Minderjährigen teilnehmen. Zudem muss er mindestens 20 Verhaltenstrainings absolvieren und 5000 Franken Gerichtskosten zahlen.
Quellen
Blick: Eiskunstläufer misshandelte minderjährige Eistanzpartnerin
20 Minuten: Schweizer Eiskunstläufer hat minderjährige Partnerin misshandelt