Ab 2027 muss der Verkehrskundeunterricht vor der Theorieprüfung absolviert werden
Der Bundesrat hat entschieden, die Fahrausbildung per 1. Januar 2027 zu modernisieren. Künftig muss der Verkehrskundeunterricht (VKU) vor der Theorieprüfung besucht werden.
Der VKU kann neu bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters besucht werden, für Personenwagen (Kategorie B) also ab 16½ Jahren. Der Lernfahrausweis wird weiterhin frühestens mit 17 Jahren erteilt. Am Umfang des Unterrichts ändert sich nichts: Er bleibt bei acht Stunden.
Im Zuge der Neuregelung wird der VKU inhaltlich aktualisiert. Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme erhalten mehr Gewicht. Willi Wismer, Geschäftsleiter des Fahrlehrerverbands L-drive Schweiz, hält dies für sinnvoll. Wer verstehe, warum das Auto piepse, warne oder eingreife, ärgere sich weniger darüber und lerne Nutzen und Grenzen solcher Systeme kennen. Ein Assistenzsystem sei «wirklich nur eine Assistenz»; der Lenker habe weiterhin die volle Verantwortung und müsse sich ganz aufs Fahren konzentrieren.
Wismer erlebt bei älteren Lenkern immer wieder Skepsis gegenüber solchen Systemen, einige schalten sie aus. Er verweise dann darauf, dass ein System im Ernstfall etwa bei gesundheitlichen Problemen einen Unfall verhindern und Leben retten könne. Da in der Schweiz kein Fahrschul-Obligatorium besteht, erreiche man Lernende ohne Fahrstunden nur über den Pflichtunterricht. Für Wismer sind acht Stunden angesichts der zusätzlichen Inhalte zu wenig.
Quellen
Tages-Anzeiger: Neue Regeln ab 2027: Diese Neuerungen gelten auf dem Weg zum Führerausweis
Autosprint: So ändert sich der Weg zum Führerausweis