Bundesgericht bestätigt Streichung von Credit-Suisse-Managerboni
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Bund die Boni für die obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse nach deren Untergang 2023 rechtmässig ganz oder teilweise streichen durfte. Damit kippt es ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025.
Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 ordnete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Mai 2023 an, die Boni für die obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse und der CS Group ganz oder teilweise zu streichen. Die Geschäftsleitung sollte vollständig leer ausgehen, die nächsttiefere Führungsebene 50 Prozent, eine weitere darunter 25 Prozent verlieren. Betroffen waren sowohl bereits zugesicherte, aber noch nicht ausbezahlte Vergütungen als auch solche, die erst später entstanden wären. Rund 1000 Personen auf den obersten drei Führungsebenen waren betroffen, die im Durchschnitt eine Kürzung von 68'000 Franken hinnehmen mussten.
Zwölf betroffene Kaderleute legten Beschwerde ein. Im Mai 2025 gab ihnen das Bundesverwaltungsgericht recht und hob die Verfügung des EFD auf. Das Gericht argumentierte, die Boni seien vertraglich zugesichert gewesen und stünden unter dem Schutz der Verfassung. Es fehle die gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff.
Das Bundesgericht bewertet den Fall anders. Es bestätigt die Verfügung des EFD und heisst die Beschwerden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der UBS gut. Nach Auffassung des Bundesgerichts bietet Artikel 10a des Bankengesetzes eine ausreichende Grundlage für die Streichung der Boni. Dieser Artikel erlaubt entsprechende Massnahmen, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Unterstützung erhält. Das Bundesgericht liest den Artikel anders als die Vorinstanz: Die Dauer, für die der Bundesrat Massnahmen erlassen darf, bezieht sich nicht auf die Dauer der Massnahme selbst, sondern auf die Zeit der beanspruchten Unterstützung. Dies ermöglicht auch dauerhafte Streichungen.
Das Gericht verweist auf den Zweck des Gesetzes: Es soll verhindern, dass staatliche Unterstützung direkt oder indirekt zur Finanzierung von Boni verwendet wird. Im Fall der Credit Suisse waren die Voraussetzungen erfüllt, da der Bund eine Ausfallgarantie von bis zu 100 Milliarden Franken gewährte. Das Bundesgericht betont, dass es bei den Bonuskürzungen nicht um eine Bestrafung einzelner Manager geht. Die Bestimmung im Bankengesetz habe keinen strafenden, sondern einen präventiven Zweck. Die (teilweise) Streichung sei entsprechend der Führungsebene abgestuft worden und erweise sich damit als verhältnismässig. Die Mitarbeitenden seien durch Vorbehalte in ihren Vergütungsplänen auf mögliche Streichungen hingewiesen worden.
Nach der Credit-Suisse-Krise hat der Bundesrat Vorschläge präsentiert, um die Regeln für grosse Banken zu verschärfen. Geplant ist ein sogenanntes Verantwortlichkeitsregime, bei dem Banken genauer festhalten müssen, welche Führungspersonen für welche Entscheide verantwortlich sind. Zudem sollen strengere Regeln für Boni gelten: Variable Vergütungen könnten künftig teilweise erst mit Verzögerung ausbezahlt werden, und bei Fehlverhalten oder Missmanagement sollen Banken bereits ausbezahlte Boni unter Umständen zurückfordern können. Die Vorschläge befinden sich derzeit in der Vernehmlassung und müssen noch vom Parlament beraten werden.
Quellen
NZZ: Das Bundesgericht bestätigt: Die Streichung von Boni für CS-Kader war rechtmässig
zentralplus: Bundesgericht bestätigt Boni-Streichung
Nau.ch: Bundesgerichtsurteil: Bund durfte Boni von Ex-CS-Kadern streichen
Tages-Anzeiger: Entscheid des Bundesgerichts: CS-Boni bleiben gesperrt – Rechtsprofessor hält das Urteil für «falsch»
Blick: CS-Banker verlieren ihre letzten Boni
blue News: Bundesgericht bestätigt Streichung von Boni für frühere CS-Kader
blue News: Bundesgericht bestätigt Kürzung von CS-Managerboni
SRF News: Nach CS-Untergang – Bundesgericht: Doch keine Boni für CS-Kader
20 Minuten: Gestrichene CS-Boni: Keller-Sutter gewinnt vor Bundesgericht