Bundesverwaltungsgericht hebt Busse gegen Swisscom im Glasfaserstreit auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde der Swisscom stattgegeben und die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) von gut 18 Millionen Franken aufgehoben. Im relevanten Markt habe die Swisscom keine marktbeherrschende Stellung, weshalb keine Wettbewerbsverletzung vorliegen könne.
Die Weko hatte die Sanktion im Dezember 2023 verhängt und den Ausbau des Glasfasernetzes zuvor mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt. Im Streit geht es um eine Ausbautechnologie, die die Swisscom im Jahr 2020 eingeführt hat. Dabei wird eine Zuleitung bis zum Strassenschacht verlegt und das Signal dort auf die Haushalte aufgeteilt. Mehrere Kundinnen und Kunden teilen sich so eine Leitung zur Anschlusszentrale. Konkurrenten, die über das Swisscom-Netz Dienste anbieten, können keine durchgehenden Leitungen mehr mieten. Sie kritisieren, dass ihnen dadurch Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass sich die Swisscom beim Ausbau gegenüber anderen Telekomunternehmen nicht unzulässig verhalten hat. Die Weko sei daher zu Unrecht von einer Kartellrechtsverletzung ausgegangen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Quellen
Tages-Anzeiger: Glasfaser-Streit: Swisscom gewinnt vor Gericht und muss 18-Millionen-Busse nicht zahlen
zentralplus: Swisscom im Glasfaser-Streit entlastet
Nau.ch: Gericht gibt Swisscom im Glasfaser-Streit recht
SRF News: Ausbau des Glasfasernetzes – Bundesverwaltungsgericht: Swisscom verletzte Kartellrecht nicht
NZZ: Glasfasernetz-Ausbau: Swisscom gewinnt Streit vor Bundesverwaltungsgericht