Zürcher Obergericht erhöht Strafe für Vergewaltiger auf 14,5 Jahre Haft
Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen 30-jährigen Rumänen wegen zweier Vergewaltigungen zu 14,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und damit das erstinstanzliche Urteil von 13 Jahren verschärft. Auf eine Verwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verzichtete das Gericht; der Mann muss nach dem Strafvollzug für 15 Jahre das Land verlassen.
Der Mann hatte im August 2022 in Wetzikon kurz vor 2 Uhr morgens eine 23-jährige Frau angegriffen, die sich auf dem Heimweg von der Chilbi befand. Er schlug auf sie ein, zerrte sie auf eine Wiese und vergewaltigte sie. Im Februar 2023 lauerte er einer damals 63-jährigen Frau in einem Waldstück in Wädenswil auf, drohte mit einem Messer und vergewaltigte sie. Wenige Stunden später nahm die Polizei den Bauarbeiter fest; DNA-Spuren führten auch zur Tat in Wetzikon. Beide Frauen wurden verletzt, die Ältere erlitt laut den Berichten einen Kreuzbandriss.
Das Bezirksgericht Hinwil hatte den Mann im April 2025 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung von 15 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte im Berufungsverfahren 18 Jahre Haft und eine Verwahrung; sie begründete dies damit, dass Frauen vor dem Mann geschützt werden müssten. Der Beschuldigte ist vorbestraft: Im Jahr 2019 verurteilte ihn ein britisches Gericht zu vier Jahren Haft, nachdem er in Grossbritannien einen Türsteher getötet hatte; knapp 16 Monate davon musste er absitzen. Seine Verteidigerin plädierte für eine deutlich mildere Strafe und gegen eine Verwahrung.
Der Rumäne gestand die Vergewaltigungen erneut ein. «Ich dachte damals, wenn es nicht lange dauert, ist es nicht so schlimm», sagte er. «Es tut mir wirklich leid. Ich weiss, ich kann es nicht wieder gutmachen.» Er sei unter Alkohol- und Drogeneinfluss gewesen, was die Taten aber nicht entschuldige; er sei zu einer deliktsorientierten Therapie bereit. Laut dem Gerichtspsychiater liegt keine gravierende psychische Störung vor, der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt schuldfähig. Vor dem Gericht erschien zudem eine Gruppe von rund zwanzig Mitgliedern eines Motorradclubs; eines der Opfer ist die Freundin eines Clubmitglieds. Die Stadtpolizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort, zog aber wieder ab, weil nichts geschah.
Das Obergericht sprach den Mann der mehrfachen qualifizierten Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Quellen
20 Minuten: Vergewaltiger kassiert 14,5 Jahre – Motorrad-Gang marschiert auf
NZZ: Ein Rumäne steht wegen zweier Vergewaltigungen vor Obergericht. Der Richter sagt, die Taten seien «der Albtraum jeder Frau, die draussen in der Natur allein unterwegs ist»
Nau.ch: Zürcher Obergericht verschärft Strafe für Vergewaltiger
Tages-Anzeiger: Zürcher Obergericht: 30-Jähriger gesteht zwei Vergewaltigungen – Anklage fordert Verwahrung
Nau.ch: 30-Jähriger gesteht vor Zürcher Obergericht zwei Vergewaltigungen
blue News: 30-Jähriger gesteht vor Zürcher Obergericht zwei Vergewaltigungen
blue News: Zürcher Obergericht verschärft Strafe für Vergewaltiger
Nau.ch: Mehrfacher Vergewaltiger steht vor Zürcher Obergericht
blue News: Vergewaltigung von zwei Zufallsopfern: Rumäne steht vor Zürcher Obergericht