Bundesrat startet Vernehmlassung für Stimmrecht von Menschen mit geistiger Behinderung
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung für eine Änderung der Bundesverfassung gestartet, um Menschen mit geistiger Behinderung das Abstimmungs- und Wahlrecht auf nationaler Ebene zu ermöglichen. Davon betroffen sind rund 16'000 Menschen, die bislang von den politischen Rechten ausgeschlossen sind.
Aktuell schliesse das geltende Recht Menschen mit einer geistigen Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aus – insbesondere jene, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Der Bundesrat begründet die geplante Änderung damit, dass eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf künftig kein Grund mehr für einen Ausschluss vom politischen Leben sein soll. Dadurch sollen bestehende Benachteiligungen beseitigt und die Selbstbestimmung dieser Menschen gestärkt werden.
Künftig sollen alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer an der politischen Gestaltung des Landes mitwirken können – einschliesslich der Teilnahme an Nationalratswahlen, eidgenössischen Abstimmungen sowie der Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden. Die Ständeratswahlen werden über die Kantone geregelt und sind nicht Gegenstand dieser Bundesregelung.
Mehrere Kantone sind bereits Vorreiter: Genf gewährte 2020 als erster Kanton allen Menschen mit Behinderungen politische Rechte. Seither haben auch Zug, Appenzell Innerrhoden und Glarus entsprechende Schritte beschlossen oder umgesetzt. In den Kantonen Basel-Stadt, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn und Zürich sind Vorlagen in Arbeit. Allerdings fanden entsprechende Motionen in Freiburg und Thurgau keine Mehrheiten, und eine Vorlage zur Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses wurde im November 2025 von der Stimmbevölkerung des Kantons Waadt abgelehnt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027. Neben einer Verfassungsänderung sind auch zwei Gesetzesänderungen erforderlich. Das letzte Wort zur Verfassungsänderung haben Volk und Stände an der Urne. Die Vorlage steht in engem Zusammenhang mit den Bestrebungen des Bundesrats, das Erwachsenenschutzrecht zu modernisieren und die umfassende Beistandschaft abzuschaffen.
Quellen
SRF News: Inklusion im politischen Leben – Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen
zentralplus: BR will Stimmrecht für Behinderte
blue News: Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen