Bundesrat setzt Doppelnamen per 2027 in Kraft, Verordnung folgt im November
Ehegatten in der Schweiz können ab dem 1. Januar 2027 wieder einen Doppelnamen tragen. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Änderung des Zivilgesetzbuchs auf diesen Termin in Kraft gesetzt; für Kinder bleibt ein Doppelname ausgeschlossen.
Der Doppelname kann künftig mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Bisher sind Verlobte bei der Namenswahl eingeschränkt: Heiraten etwa Peter Muster und Petra Weber, können sie nur wählen, ob sie als Peter Muster und Petra Muster, als Peter Weber und Petra Weber oder als Peter Muster und Petra Weber auftreten. In der Praxis übernehmen Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes. Doppelnamen waren bis zu einer Änderung des Zivilgesetzbuchs im Jahr 2013 bereits zugelassen. Seither müssen sich Heiratswillige für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden oder ihre Namen behalten; möglich ist nur der nicht amtliche Allianzname, also ein inoffizieller Doppelname mit Bindestrich.
Bereits verheiratete Personen können ab 2027 beim Zivilstandsamt einen amtlichen Doppelnamen beantragen. Der vom amtlichen Namen abweichende Allianzname wird künftig nicht mehr in Reisepass oder Identitätskarte aufgenommen. Eine Übergangsfrist erlaubt jedoch weiterhin die Eintragung des Allianznamens in Ausweispapieren, damit die Behörden die nötigen technischen Anpassungen vornehmen können. Die Dauer dieser Frist hat der Bundesrat noch nicht festgelegt. Er wird die Änderung des Ausweisgesetzes zu gegebener Zeit in Kraft setzen und das Ende der Frist frühzeitig kommunizieren.
Das Parlament hatte die Wiedereinführung der Doppelnamen in der Frühlingssession beschlossen.
Quellen
Nau.ch: Ab 2027 können Verheiratete wieder Doppelnamen tragen
Blick: Heiraten und Namen behalten – Was ich wissen muss, wenn ich jetzt heiraten will
SRF News: Neues Namensrecht – Doppelnamen sind ab Januar 2027 wieder möglich
zentralplus: Doppelnamen für Ehepaare wieder erlaubt
Tages-Anzeiger: Heirat und Nachname: Der Doppelname kommt zurück: Das gilt ab 2027 für Ehepaare und Kinder
blue News: Ab 2027 können Verheiratete wieder Doppelnamen tragen