Erbprinz Alois legt nach Gespräch mit Initianten Veto gegen Fristenlösung ein
Erbprinz Alois hat das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Fristenlösung nicht sanktioniert und damit sein Veto eingelegt. Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Liechtenstein verboten, und das Initiativkomitee ruft für Samstag zu einer Demonstration in Vaduz auf.
Der Landtag hatte Anfang September knapp mit 13 zu 12 Stimmen für die Fristenlösungs-Initiative gestimmt, die Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten erlauben wollte. Dafür wurden knapp 5000 Unterschriften gesammelt; notwendig wären 1000 gewesen. Der Landtag lehnte es ab, das Volk über die Frage abstimmen zu lassen. Eine Volksabstimmung wäre nur bei einem Nein im Parlament zwingend gewesen. Gesetze treten im Fürstentum nur in Kraft, wenn der Erbprinz sie sanktioniert. Alois regiert anstelle von Fürst Hans-Adam II.
Das Fürstenhaus teilte mit, der Erbprinz sei nach sorgfältiger Prüfung nach wie vor der Überzeugung, «dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden». Er hatte bereits im Juni angekündigt, vom Vetorecht Gebrauch zu machen. Laut dem Initiativkomitee kam die Entscheidung nur wenige Stunden nach einem Gespräch mit dem Komitee auf Schloss Vaduz. Erstmals in der Amtszeit des Erbprinzen werde ein beschlossenes Gesetz nicht sanktioniert.
Das Komitee «Fristenlösung für Liechtenstein» bezeichnete das Veto als «eine Machtdemonstration auf dem Rücken der Betroffenen». Der Erbprinz habe gezeigt, dass für ihn der demokratische Prozess in dieser Frage irrelevant sei. Das Signal reiche weit über die Fristenlösung hinaus. Ein Mitglied des Komitees sagte: «Viele Leute sind hässig». Es seien verschiedene Aktionen geplant, darunter für Samstag eine Demonstration in Vaduz. Auch das Parlament wird wegen des Verzichts auf eine Volksabstimmung kritisiert.
Der Erbprinz zeigte sich laut Fürstenhaus offen für eine Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche und unterstützt Bestrebungen, Information, Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft zu verbessern. Nach geltendem Recht sind Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Lebensgefahr für die Mutter oder nach einer Vergewaltigung. Seit 2015 dürfen Liechtensteinerinnen für einen Abbruch straffrei ins Ausland reisen.
Quellen
Nau.ch: Erbprinz legt Veto ein – Verbot in Liechtenstein bleibt
NZZ: Der Erbprinz hat seine Drohung wahr gemacht und sein Veto eingelegt: Abtreibungen bleiben in Liechtenstein verboten
20 Minuten: Abtreibungen bleiben in Liechtenstein verboten – Demo angekündigt
SRF News: Veto des Erprinzen – Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Liechtenstein verboten
SRF News: Veto des Erbprinzen – Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Liechtenstein verboten
Nau.ch: Erbprinz von Liechtenstein kippt Entscheid des Parlaments
Blick: Abtreibungen bleiben in Liechtenstein illegal
Tages-Anzeiger: Veto gegen Parlamentsentscheid: «Schutz des ungeborenen Lebens»: Erbprinz stoppt Abtreibungsreform in Liechtenstein
blue News: Liechtenstein: Erbprinz Alois stoppt Fristenlösung mit Veto