Nationalratskommission will Altersgrenze für Bundesanwalt nicht erhöhen
Die Rechtskommission des Nationalrats hat mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, ihre eigene Initiative zur Anhebung der Altersgrenze für die Bundesanwaltschaft zurückzuziehen. Für den amtierenden Bundesanwalt Stefan Blättler hat der Entscheid Folgen.
Die Kommission lehnte zudem den Vorschlag ihrer Schwesterkommission des Ständerats ab, für noch mehr von der Bundesversammlung gewählte Personen eine Altersgrenze von siebzig Jahren vorzusehen. Dieser Vorschlag geht zur Beratung zurück an die Ständeratskommission, die Initiative des Nationalrats ist vom Tisch. Laut der Mitteilung der Kommission wäre eine Anpassung der Altersgrenzen aufgrund der geltenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung verbunden. Eine einzelfallbezogene Lösung für die Bundesanwaltschaft dränge sich zudem nicht auf.
Blättler hat Jahrgang 1959 und ist seit 2022 im Amt. Im nächsten Jahr erreicht er die Altersgrenze von 68 Jahren und müsste Ende 2027 aus dem Amt ausscheiden. Mit einer Anhebung hätte er bis Ende 2029 bleiben können, dafür hätte ihn das Parlament im Amt bestätigen müssen.
Quellen
Nau.ch: Höchstalter für Bundesanwalt soll nun doch nicht erhöht werden
blue News: Höchstalter für Bundesanwalt soll nun doch nicht erhöht werden
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