EU erhebt ab 1. November zwei Euro Zusatzgebühr auf Pakete aus Nicht-EU-Staaten
Die Europäische Union führt ab dem 1. November 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je Warenposition bei Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten ein. Sie kommt zum seit Juli geltenden Pauschalzoll von drei Euro hinzu.
Die Abgabe gilt unabhängig vom Warenwert. Entscheidend ist die zollrechtliche Einordnung der Waren und nicht die Anzahl einzelner Produkte oder Pakete. Ein Beispiel: Werden eine iPhone-Hülle und ein USB-C-Kabel für insgesamt weniger als 150 Euro bestellt, können bei zwei Warenpositionen sechs Euro Pauschalzoll und vier Euro Bearbeitungsgebühr anfallen, insgesamt also zehn Euro. Für ein Paket mit T-Shirts und Büchern würden demnach je 5 Euro pro Warengruppe fällig.
Die Gebühren richten sich nach den neuen EU-Regeln zunächst an Händler, Plattformen und Importeure. Diese können die Kosten jedoch an die Kundschaft weitergeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, mögliche Aufschläge transparent auszuweisen, bevor der Bestellabschluss erfolgt. Die Gebühren gelten laut den Berichten ohne Ausnahmen auch für Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Die Einnahmen sind zweckgebunden, um die erhöhten Kosten der Zollbehörden zu decken, und fliessen nicht in den allgemeinen Haushalt. Einige Händler kündigten an, Lager- beziehungsweise Verteilzentren in der EU zu errichten, weil dort für gleiche Warenkategorien nur einmal Gebühren anfallen.
Als Hintergrund nennt der Verbraucherzentrale Bundesverband täglich rund zwölf Millionen Kleinsendungen, die in die EU gelangen. Viele davon stammen von Online-Marktplätzen, deren Produkte nicht immer die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Stiftung Warentest prüfte 162 günstige Produkte, von denen rund zwei Drittel die geltenden EU-Standards nicht erfüllten und etwa ein Viertel als potenziell gefährlich eingestuft wurde. Zu den problematischen Waren gehörten unter anderem überhitzende USB-Ladegeräte und schadstoffbelastete Artikel. Der Verband fordert, Online-Plattformen stärker für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich zu machen.
Der seit Juli geltende Drei-Euro-Pauschalzoll ist als Übergangslösung bis Juli 2028 vorgesehen. Danach sollen reguläre Zollsätze gelten, und für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten fallen dann Zollgebühren an, wobei die bisherige Freigrenze von 150 Euro Warenwert entfällt. Die neue Bearbeitungsgebühr ist dagegen dauerhaft angelegt.
Quellen
iFun: Temu, Shein und AliExpress: Neue EU-Gebühr startet am 1. November
Caschys Blog: Pakete aus Nicht-EU-Ländern werden ab 1. November 2026 teurer
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