Appellationsgericht erhöht Strafe im Basler Mordfall auf lebenslänglich

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat die Freiheitsstrafe für einen 27-Jährigen von 19,5 Jahren auf lebenslänglich erhöht. Die Schuldsprüche wegen Mordes und versuchten Mordes bestätigte es.

Gerichtspräsidentin Patrizia Schmid sprach von einer «besonders schlimmen Art der Menschenverachtung». Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Beschuldigte im August 2021 auf dem Basler Lysbüchel-Areal einen damals 27-Jährigen brutal und aus nichtigem Anlass mit einem Messer ermordet hat. Davor habe er in Zürich einen anderen Mann mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt, was als versuchter Mord taxiert wurde.

Zur Verschärfung des Strafmasses kam es, weil die zweite Instanz dem Beschuldigten weniger Abzug für die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit gab als das Strafgericht. Durch den Konsum von Kokain und Alkohol habe er sich in erster Linie selbst in diesen Zustand gebracht. Zudem habe er nach den Taten gezielt gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anschlussberufung lebenslänglich gefordert.

Eine bedingte Entlassung kann frühestens nach 15 Jahren geprüft werden. Die Freiheitsstrafe soll zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden. Eine Verwahrung komme nicht in Frage, langfristig sei die stationäre Therapie sinnvoller als eine vollzugsbegleitende Massnahme.

Trotz Härtefall verzichtet das Gericht nicht auf den Landesverweis von zehn Jahren gegen den Kroaten. Es handle sich um schwerste Verbrechen gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum, und öffentliche Interessen würden überwiegen. Weiter wies das Gericht diverse Anträge ab, etwa die Befragung eines weiteren Zeugen oder die Erstellung eines neuen Gutachtens. Der Steroidkonsum des Beschuldigten sei ausreichend berücksichtigt worden. Er habe auch zuvor schon «frappierend ähnliche Delikte mit erschreckender Enthemmung» begangen.

Das Urteil kann noch angefochten werden. Bis zum Eintritt der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen

Basler Zeitung: Lysbüchel-Mord: «Schlimme Menschenverachtung»: Lebenslänglich und Landesverweis für Tyson (27)

Nau.ch: Zweite Instanz erhöht Strafe in Basler Mordfall auf lebenslänglich

blue News: Zweite Instanz erhöht Strafe in Basler Mordfall auf lebenslänglich

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