Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt steigt 2027 auf 22.50 Franken pro Stunde

Der Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt steigt im Jahr 2027 von 22.20 auf 22.50 Franken pro Stunde. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) hat die Anpassung am Montag mitgeteilt.

Die Anpassung erfolgt aufgrund der Entwicklung des Mischindexes, der Teuerung und der Lohnentwicklung in der Schweiz. Das kantonale Mindestlohngesetz sieht eine entsprechende Änderung vor, wenn sich der Index positiv entwickelt.

Der Stundenlohn muss auf einen Monatslohn umgerechnet werden und darf bei zwölf Monatslöhnen das Minimum nicht unterschreiten. Arbeitgebende dürfen eine Unterbezahlung während des Jahres nicht mit einem 13. Monatslohn kompensieren. Ziel sei es, dass Arbeitnehmende mit einer Vollzeitstelle ihre laufenden Kosten decken können.

Das Mindestlohngesetz gilt seit Juli 2022 für Arbeitnehmende ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag im Kanton Basel-Stadt. Bei der Einführung betrug das Minimum 21 Franken pro Stunde; es wurde seither jedes Jahr angehoben.

Quellen

Bajour: Kantonaler Mindestlohn steigt

Nau.ch: Mindestlohn in Basel-Stadt steigt um 30 Rappen pro Stunde

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