Zürcher Gericht verurteilt Anführer der «Jungen Tat» zu bedingten Freiheitsstrafen

Das Bezirksgericht Zürich hat die beiden Anführer der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» wegen Diskriminierung, Nötigung und Landfriedensbruch schuldig gesprochen. Sie erhalten je zwölf Monate bedingt und müssen vorerst nicht ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden 24 und 25 Jahre alten Anführer je 15 Monate Freiheitsstrafe verlangt, davon sechs Monate unbedingt. Das Gericht verhängte zusätzlich unbedingte Geldstrafen gegen beide. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Der Richter äusserte «erhebliche Bedenken» für zukünftige Taten. Ein Teil der Vorwürfe führte zu Freisprüchen. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen, die nur bei einem Widerruf fällig werden. Die einzige Frau unter den sechs Beschuldigten wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Dem Verfahren lagen Aktionen zugrunde, die zwischen 2022 und 2024 in Zürich, Basel, Winterthur und St. Gallen stattgefunden haben sollen. Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten unter anderem Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit, Hausfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz vor. Im Juni 2022 störten Mitglieder einen Pride-Gottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Zürich und trugen ein grosses Kreuz mit der Aufschrift «No Pride Month» in die Kirche. Im Herbst 2022 unterbrachen sie eine Drag-Lesung im Zürcher Tanzhaus mit einem Transparent und setzten die Aktion vor dem Gebäude fort. Weitere Vorfälle ereigneten sich am Hauptbahnhof Zürich, auf einer Baustelle am Helvetiaplatz und auf den Dächern der Bahnhöfe Basel und Winterthur, wo Transparente aufgehängt und Rauchpetarden gezündet worden sein sollen. Im August 2023 soll in St. Gallen eine Fahne mit der Aufschrift «Refugees Welcome» von einer Hausfassade entfernt worden sein.

Die Angeklagten bestritten einen Grossteil der Vorwürfe und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Am Prozess schwiegen die beiden Anführer. Ihre Verteidiger plädierten auf Freisprüche. Die beiden waren bereits früher wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

Quellen

Tsüri: Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» verurteilt

Blick: Mitglieder der Jungen Tat in Zürich verurteilt

zentralplus: Anführer der «Jungen Tat» verurteilt

Nau.ch: Bezirksgericht Zürich verurteilt Anführer der «Jungen Tat»

SRF News: Drag-Lesung gestört – Mitglieder der «Jungen Tat» verurteilt

Tages-Anzeiger: Bezirksgericht Zürich: «Junge-Tat»-Anführer: Deutlich tiefere Strafen als beantragt

Basler Zeitung: Rechtsextreme vor Gericht: «Junge Tat»-Anführer: Deutlich tiefere Strafen als beantragt

blue News: Bezirksgericht Zürich verurteilt Anführer der «Jungen Tat»

20 Minuten: Bedingte Freiheitsstrafen: Anführer der Jungen Tat verurteilt

NZZ: Anführer der Jungen Tat verurteilt – vor dem Gericht suchen sie die grosse Bühne

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