Bundesgericht bestätigt 20 Jahre Haft für Gräueltaten in Liberia

Das Bundesgericht hat die 20-jährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen liberianischen Rebellenkommandanten Alieu Kosiah bestätigt. Wegen Kriegsverbrechen bleibt er verurteilt; vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde er freigesprochen.

Das Bundesgericht befasste sich in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil erstmals mit der Frage, ob der Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit rückwirkend angewendet werden darf. Die Schweiz hat diesen erst 2011 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Eine rückwirkende Anwendung verstosse gegen das Legalitätsprinzip, so das Gericht. Für Taten vor 2011 fehle die gesetzliche Grundlage; weder die Unverjährbarkeit solcher Verbrechen noch das internationale Gewohnheitsrecht rechtfertigten eine rückwirkende Anwendung. Das Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts hatte Kosiah 2023 noch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen; diesen Schuldspruch hob das Bundesgericht auf. Die übrigen Schuldsprüche und der zehnjährige Landesverweis bleiben bestehen.

Kosiah hatte zwischen 1993 und 1995 während des Bürgerkriegs eine hohe militärische Funktion in der Rebellenbewegung ULIMO inne. Verurteilt wurde er wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten, Mord, Vergewaltigung und der Störung des Totenfriedens durch kannibalistische Handlungen. Der erste liberianische Bürgerkrieg dauerte von 1989 bis 1997; schätzungsweise 200'000 Menschen kamen ums Leben. Kosiah floh 1999 in die Schweiz, sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Nach einer Anzeige einer Nichtregierungsorganisation wurde er 2014 festgenommen und befindet sich seither in Haft. Die Schweiz hat das Weltrechtsprinzip 1968 im Militärstrafrecht und 2011 im Strafgesetzbuch verankert. Die Bundesanwaltschaft hat bisher nur in vier Fällen Anklage erhoben, zwei Beschuldigte sind vor einem Urteil verstorben.

Alain Werner, Direktor der Nichtregierungsorganisation Civitas Maxima, die die Opfer vertritt, sagte: «Heute widerfährt den Überlebenden der Verbrechen von Alieu Kosiah endlich Gerechtigkeit.» Heute habe das höchste Gericht der Schweiz bestätigt, dass es den Opfern glaube. Enttäuscht zeigt sich die Organisation über den Freispruch vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Am 1. Dezember verkündet die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ihr Urteil gegen den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko. Ihm werden Tötungen, Folterungen und Vergewaltigungen von 2000 bis 2016 vorgeworfen.

Quellen

SRF News: Schweizer Bundesgericht – 20 Jahre Haft für liberianischen Ex-Rebellenführer bestätigt

zentralplus: Ex-Rebellenkommandant verurteilt

Nau.ch: Bundesgericht bestätigt 20 Jahre Haft für Gräueltaten in Liberia

zentralplus: 20 Jahre Haft für Kriegsverbrecher

blue News: Bundesgericht bestätigt 20 Jahre Haft für Gräueltaten in Liberia

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