Stadt Zürich zieht unbewegte Velos vorerst nicht mehr ein
Die Stadt Zürich räumt unbewegte Velos auf öffentlichen Parkplätzen vorerst nicht mehr weg. Auslöser ist die erfolgreiche Anfechtung einer Frau, der die Stadt nicht nachweisen konnte, dass sie vor der Räumung informiert worden war.
Bisher hat Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) unbewegte Velos auf öffentlichen Parkplätzen weggeräumt. Wer sein Fahrrad länger als 30 Tage stehen liess, nutzte den öffentlichen Grund nach Auffassung der Stadt übermässig aus. Mitarbeitende markierten dazu die Pneus mit blauer Farbe. War die Farbe nach einem Monat noch vorhanden, ging die Stadt davon aus, dass das Velo nicht bewegt wurde, und räumte es weg. Seit dem 21. September 2026 sei dieses Vorgehen teilweise eingestellt, sagt Tobias Nussbaum, Sprecher von ERZ.
Auslöser war die Anfechtung einer Frau. Sie stellte ihr Velo im Februar an einem städtischen Veloständer in Wiedikon ab. Im März räumte es das ERZ weg. Als sie dies bemerkte, fand sie über die städtische Velosuche heraus, dass ihr Fahrrad eingezogen worden war. Statt es abzuholen, ging sie juristisch dagegen vor und verlangte eine Neubeurteilung durch den Stadtrat. Laut den Schilderungen war sie die Erste, die diesen Weg wählte.
Wie die Stadtpolizei bei der Neuerwägung festhielt, sei die «Wegschaffung und Unterbringung des Fahrrads» widerrechtlich gewesen. Das Problem: Die Stadt konnte nicht nachweisen, dass die Frau vor der drohenden Räumung informiert worden war, etwa mit einer Informationstafel.
Bis die Stadt einen Plan hat, damit die Bevölkerung die 30-Tage-Regel kennt, zieht sie auf öffentlichem Grund keine Fahrräder mehr ein. Künftig muss der drohende Einzug klar kommuniziert werden.
Quellen
Tsüri: Die Stadt darf dein unbewegtes Velo vorerst nicht mehr einziehen
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