Verwaltungsgericht verpflichtet Winterthur zur Zahlung von 30’000 Franken für Privatschule

Das Verwaltungsgericht hat die Schulpflege Winterthur verpflichtet, 30’000 Franken für den Besuch einer Privatschule durch eine hochbegabte Schülerin zu zahlen.

Die Schülerin ist überdurchschnittlich intelligent und fühlte sich in ihrer Regelklasse zunehmend isoliert. Ihre Eltern meldeten sie deshalb an einer Privatschule an.

Die Eltern hatten den Fall vor Gericht gebracht. Nun muss die Stadt die 30’000 Franken für ein Schuljahr bezahlen.

Quellen

blue News: Eltern von hochbegabter Tochter ziehen vor Gericht – jetzt muss Stadt zahlen

Tages-Anzeiger: Verwaltungsgericht rügt Winterthur: Stadt muss Privatschule für hochbegabte Schülerin zahlen

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