Falsche Lohnausweise: 194 Luzerner Kantonsräte müssen mit Nachsteuern rechnen

Der Kanton Luzern hat zwischen 2020 und 2024 für 194 amtierende und ehemalige Kantonsratsmitglieder falsche Lohnausweise ausgestellt. Die Betroffenen müssen allfällige Nachsteuern selbst begleichen, insgesamt geht es um rund eine Million Franken.

Der Kanton bestätigte die Zahl der Betroffenen. Ursache ist eine Weisung zur AHV-Pflicht für Entschädigungen der Kantonsratsmitglieder, die Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Die Dienststelle Personal des Finanzdepartements hat diese systemtechnisch nicht umgesetzt, weshalb der auf den Lohnausweisen ausgewiesene Nettolohn zu tief ausfiel. Die Entschädigungen wurden laut dem Kanton korrekt ausbezahlt.

Verzugszinsen fallen laut Roland Haas, Dienststellenleiter Personal, keine an. Die genauen finanziellen Folgen sind noch offen. Die Dienststelle Steuern nimmt neue Veranlagungen vor und informiert die Betroffenen ab November. Neue Steuererklärungen müssen sie nicht einreichen.

Bereits im Februar 2026 war es bei der Umstellung des SAP-Systems zu einer weiteren Panne gekommen. Damals wiesen die Lohnausweise der aktiven Kantonsratsmitglieder die Entschädigungen doppelt aus. Laut Haas bemerkte die Verwaltung den Fehler innerhalb weniger Tage und korrigierte die Unterlagen. Niemand habe eine Steuererklärung mit dem falschen Lohnausweis eingereicht.

Quellen

Blick: Fast 200 Luzerner Politiker müssen Steuern nachzahlen

Nau.ch: Luzerner Kantonsparlamentarier erhielten falsche Lohnausweise

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