Zuger Kantonsrat will Prämiensprung 2028 mit höherem Kantonsanteil abfedern

Der Zuger Kantonsrat hat sich in erster Lesung für einen Kantonsanteil von 36,6 Prozent ausgesprochen, um den erwarteten Prämiensprung 2028 abzufedern.

Der Bund ändert mit der Gesundheitsreform Efas die Finanzierung des Gesundheitswesens. Ab 2028 sollen Kantone und Krankenkassen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanzieren. Bisher zahlen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten stationärer Leistungen, ambulante Behandlungen bezahlen die Krankenkassen allein. Mit der Reform beteiligen sich die Kantone künftig auch an diesen Kosten.

Für die Umsetzung muss der Kanton Zug seine Gesetze anpassen. Bis Ende 2027 übernimmt er 99 Prozent der stationären Spitalkosten; diese Regelung läuft ab 2028 aus. Wie stark sich der Kanton künftig an der Entlastung der Bevölkerung von den Krankenkassenprämien beteiligen soll, darüber waren sich Regierung und Gesundheitskommission uneinig.

Der Kantonsrat beriet an seiner Sitzung über zahlreiche Vorlagen. Im Zentrum standen höhere Beiträge gegen steigende Krankenkassenprämien, mehr Geld für Wohnraum und Pflege sowie mehrere umstrittene Bau- und Verkehrsprojekte. Der Rat will den erwarteten Prämiensprung 2028 mit zusätzlichen Kantonsgeldern abfedern. Zudem stoppte er ein Strassenprojekt.

Quellen

zentralplus: Zug bremst Prämien und stoppt Strassenprojekt

Nau.ch: Zuger Kantonsrat debattiert über neue Gesundheitsfinanzierung

Mehr auf Newsmag

Grünen-Präsidentin Mazzone geht auf Distanz zu Amaudruz und will Kandidierende anhören

Cassis führt nach Nordkorea auch Gespräche in Seoul – Büro kostet 900’000 Franken pro Jahr

FBI ruft Firmen auf, Ein- und Auszahlungen bestimmter Adressen zu blockieren

Nach dem Zugunglück bei Urda ist die Hälfte der Todesopfer identifiziert