Nach Test kündigt Brack.ch Ausweiskontrolle für E-Zigaretten-Bestellungen an
Der Onlinehändler Brack.ch plant, dass Bestellende ihre Volljährigkeit künftig mit einem Ausweis belegen müssen. Die Einführung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Auslöser ist ein Test des Konsumentenschutzes, wonach elf von 22 geprüften Schweizer Onlineshops E-Zigaretten an Minderjährige lieferten.
Der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige ist seit zwei Jahren verboten. Viele der geprüften Shops setzen laut dem Test lediglich auf wegklickbare Pop-up-Fenster mit der Frage «Bist du schon 18? Ja / Nein». Konsumentenschutz-Geschäftsführerin Sara Stalder kritisiert: «Eine solche Selbstdeklaration kann jedes Kind in Sekunden umgehen.»
Die Jugendlichen liessen die Pakete an die Postadresse eines Erwachsenen liefern, etwa eines Elternteils mit gleichem Nachnamen. Bei Coop umgingen sie die Alterskontrolle durch eine Deponierung vor der Tür. Bei elf weiteren Shops brachen die Testpersonen den Kauf ab, weil eine Ausweiskopie verlangt wurde. Dazu gehörten laut Stiftung Galaxus und der Onlineshop von K Kiosk.
Brack widerspricht der Darstellung, der Händler lasse sich mit einem erfundenen Geburtsdatum täuschen. Bei jeder Bestellung altersbeschränkter Artikel würden Name und Adresse mit Daten einer externen Wirtschaftsauskunftei abgeglichen. Lasse sich die Volljährigkeit nicht bestätigen, werde die Bestellung gestoppt und eine Ausweiskopie verlangt; so würden jährlich mehrere Hundert Bestellungen abgelehnt. Wer unter fremder Identität bestellt und das Paket abfängt, werde allerdings nicht erkannt. Brack-Chef Stefan Fraude sagt: «Wir nehmen die Grenze, die dieser Test aufzeigt, ernst.» Bis zur geplanten Ausweiskontrolle prüfe der Händler zusätzliche Massnahmen.
Bei Coop heisst es auf Anfrage, das Resultat widerspreche klar den Vorgaben des Unternehmens. Sprecherin Melanie Kälin sagt: «Wir nehmen dies sehr ernst und planen weitere Massnahmen.»
Der Konsumentenschutz fordert von den elf beanstandeten Shops sofort wirksame Alterskontrollen, andernfalls müssten sie die Produkte aus dem Netz nehmen. Laut Bundesamt für Gesundheit genügt eine blosse Bestätigung der Volljährigkeit per Klick nicht. Der Konsumentenschutz hat die zuständigen kantonalen Stellen über die Ergebnisse informiert.
Quellen
Blick: So erschreckend leicht kommen Kinder an E-Zigaretten
20 Minuten: Jeder zweite Onlineshop im Test liefert Vapes an Minderjährige
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