Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entlassung eines Unteroffiziers nach Alkoholfahrt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entlassung eines Armee-Unteroffiziers bestätigt, der im April 2024 mit 1,72 Promille am Steuer eines Zivilfahrzeugs angehalten worden war. Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Der Unteroffizier wurde im April 2024 gegen 02.00 Uhr morgens am Steuer seines Zivilfahrzeugs angehalten. Er wies eine Blutalkoholkonzentration von 1,72 Promille auf, sein Führerausweis wurde ihm für vier Monate entzogen. Strafrechtlich wurde er der qualifizierten Trunkenheit am Steuer schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er informierte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über den Führerausweisentzug.
Im Februar 2025 wurde dem Unteroffizier per Ende August gekündigt. Zudem wurde er mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Das Verhalten sei mit den Treue- und Vorbildpflichten, die seine Funktion auferlege, unvereinbar gewesen, so die Begründung.
Der Betroffene focht die Entlassung vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Er verwies auf 25 Jahre vorbildliche Tätigkeit in der Armee, auf fehlende Vorstrafen und darauf, dass er nie im Zusammenhang mit Alkohol aufgefallen sei. Die Richter hielten fest, die Blutalkoholkonzentration sei mehr als doppelt so hoch gewesen wie die zulässige Grenze. Der schwere Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz sei geeignet, das Vertrauen in ihn zu erschüttern, und mit der Treuepflicht unvereinbar. Durch seinen Verstoss sei er zudem das Risiko eingegangen, Dritte zu gefährden, was die Armee in Misskredit hätte bringen können. Die Beschwerde wurde abgewiesen (Urteil A-2050/2025 vom 12.10.2026).
Quellen
Nau.ch: St. Gallen: Unteroffizier wegen Trunkenheit am Steuer entlassen
watson: Unteroffizier fährt betrunken Auto und wird entlassen
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