Kantonsgericht St. Gallen verurteilt Juri Garawski wegen Verschwindenlassens
Das Kantonsgericht St. Gallen hat den 48-jährigen Belarussen Juri Garawski in zweiter Instanz wegen Verschwindenlassens zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Es sprach ihn in einem von drei Fällen schuldig; das Kreisgericht Rorschach hatte ihn 2023 freigesprochen.
Der Mann soll 1999 Teil eines Spezialkommandos des Regimes von Alexander Lukaschenko gewesen sein, das drei Oppositionelle verschleppt und getötet haben soll. Unter den Verschwundenen war der frühere belarussische Innenminister Juri Sacharenko. Jahrzehntelang war unklar, was mit ihnen geschah. Erst ein Dokumentarfilm der «Deutschen Welle» brachte einen Mann hervor, der behauptete, damals Teil der Einheit gewesen zu sein. Die NGO Trial International reichte mit Angehörigen der Opfer Strafanzeige ein. Die St. Galler Staatsanwaltschaft erhob vor viereinhalb Jahren Anklage. Der Tatbestand des Verschwindenlassens ist in der Schweiz und weltweit kaum je angewandt worden.
Das Gericht sah den Angeklagten im Fall eines der beiden anderen Opfer als schuldig an. Er habe aufgrund seiner Erfahrung gewusst, was bei diesen Einsätzen passierte. Für das Verschwindenlassen seien acht Jahre Freiheitsstrafe angemessen. Weil der Beschuldigte nicht zu den Rädelsführern gehörte, umfassend gestanden, Reue gezeigt und sich mit einer Angehörigen zu einer Aussprache getroffen hatte, wurde die Strafe auf zwei Jahre bedingt reduziert. Strafmindernd wirkte sich zudem aus, dass die Untersuchung zu lange dauerte. «Das Beschleunigungsgebot wurde damit verletzt», erklärte der Richter.
Im Fall des Ex-Innenministers Sacharenko sprach das Gericht den Mann frei. Er sei damals ein unwissender Neuling im Kommando gewesen und davon ausgegangen, dass die Opfer lediglich eingeschüchtert und danach wieder freigelassen werden sollten. Ein dritter Fall blieb ebenfalls beim Freispruch der ersten Instanz, da die Privatklägerinnen dort nicht zur Anfechtung berechtigt waren; sie waren mit dem Opfer nicht verwandt.
Der Beschuldigte war 2018 in die Schweiz geflohen und lebt inzwischen als vorläufig Aufgenommener im Kanton St. Gallen. Ein Teil der Gerichtskosten von mehreren tausend Franken geht zu seinen Lasten. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Fall hängt mit einer UNO-Konvention zusammen, die Staaten verpflichtet, gewaltsames Verschwindenlassen zu verhindern und zu bestrafen. Die Schweiz hat das Übereinkommen vor zehn Jahren ratifiziert.
Quellen
20 Minuten: Oppositionelle verschwinden lassen: Lukaschenko-Scherge schuldig
Blick: Schweiz verurteilt Juri Garawski wegen Verschwindenlassen
zentralplus: SG: Belarusse schuldig gesprochen
blue News: Das St. Galler Kantonsgericht spricht Belarussen schuldig
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